Informationen für Ärzte und Ärztinnen
Vielen Dank, dass Sie sich für meine psychologische Praxis im Bezirk Rohrbach interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, welche Patient*innen Sie mir zuweisen können und wie die Zuweisung abläuft. Zudem haben Sie die Möglichkeit Informationsmaterialien für Ihre Praxis bei mir kostenlos zu bestellen. Ich freue mich auf die Vernetzung und gemeinsam einen Beitrag zur besseren psychischen Gesundheitsversorgung am Land leisten zu können.
Zuweisung zu klinisch-psychologischer Behandlung
Wen Sie zuweisen können
Ich arbeite in meiner Praxis mit Erwachsenen und Paaren, sowie mit Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen.
Krankheitsbilder die Sie mir zur klinisch-psychologischen Behandlung zuweisen können sind depressive Episoden, Angststörungen, Anpassungsstörungen und somatoforme Störungen.
Im Kindesalter ab 6 – 7 Jahren arbeite ich ebenfalls mit depressiven Symptomen (z.B. Spielunlust, sozialer Rückzug, Traurigkeit), Ängsten (z.B. Schulangst, Trennungsangst) und Mobbing (z.B. Ausgrenzung, Formen von Gewalt).
Ablauf der Zuweisung
Patient*innen können jederzeit ein Erstgespräch in Anspruch nehmen und eine klinisch-psychologische Behandlung beginnen. Dafür benötigen Sie keine klassische Zuweisung im Sinne eines Überweisungsscheins. Sollten Patient*innen die Leistung bei der Krankenkasse einreichen möchten und liegt eine psychische Störung vor, benötigen Sie vor der zweiten Einheit eine ärztliche Bestätigung. In der Regel erfolgt dies über den Hausarzt / die Hausärztin. Diese können Sie hier downloaden und ihren Patient*innen statt des Überweisungsscheins mitgeben. Die ärztliche Bestätigung, sowie meine Honorarnoten werden dann selbstständig von den Patient*innen bei der Krankenkasse eingereicht. Ein Kostenzuschuss ist für die ersten 10 Einheiten möglich. Ab der elften Einheit kann auf Wunsch ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dieser muss jedoch vom medizinischen Dienst bewilligt werden, um weitere Einheiten bei der Krankenkasse geltend zu machen. Eine Fortführung der Behandlung als Privatleistung ist im Falle einer Ablehnung selbstverständlich möglich.
Kostenzuschüsse von der Krankenkasse
Beim Vorliegen einer psychischen Störung kann seit 1. Jänner 2024 ein Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. 10 Einheiten sind möglich. Ab der elften Einheit ist die Bewilligung des medizinischen Dienstes notwendig.
Für Paartherapie kann nur dann ein Kostenzuschuss beantragt werden, wenn mindestens bei einer/m der beiden Partner*innen eine psychische Störung vorliegt und die Paartherapie als notwendige und zielführende Behandlungsmaßnahme begründet wird. Dies muss vorab von den Patient*innen mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
Nähere Informationen, sowie die Höhe der Zuschüsse finden Sie hier.
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß §39 des Psychologengesetzes von 2013 der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Nur wenn Patient*innen mich schriftlich der Verschwiegenheit gegenüber Ihnen als ihr behandelnder Arzt / ihre behandelnde Ärztin entbinden, kann ein fachlicher Austausch erfolgen.
Flyer und Informationsbroschüren
Sie möchten mit mir zusammen arbeiten und für Ihre Patient*innen Informationsmaterialien in ihrer Praxis zur Verfügung stellen? Dann können Sie gerne über das Kontaktformular unterschiedliches Werbematerialien kostenlos bestellen.
Wenn wir uns noch nicht persönlich kennen, kann ich Ihnen die Flyer zum Kennenlern-Gespräch persönlich bringen und Ihnen meine Leistungen vorstellen. Sollten wir uns bereits kennen oder Sie schon einmal Flyer oder Visitenkarten von mir erhalten haben, schicke ich Ihnen Folgebestellungen per Post zu.
Ich bitte um Verständnis, dass die vom Berufsverband bereitgestellten Folder über bestimmte Krankheitsbilder / Leistungen von Klinischen Psycholog*innen nur in einer geringen Stückzahl (15 Stück) bereitgestellt werden können.
Flyer und Visitenkartenkarten von mir können je nach Bedarf ausgegeben werden.
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